Die Plausibilitätskontrolle, auch Plausibilitätstest oder Plausi-Check genannt, ist eine Methode, um einen Wert oder ein Ergebnis zu überprüfen, ob es grundsätzlich annehmbar, nachvollziehbar, möglich oder einleuchtend sein kann. Mit dieser Methode kann man nicht bestätigen, ob ein Wert oder ein Ergebnis richtig ist, sondern man kann eine offensichtliche Unrichtigkeit erkennen. Plausibilitätskontrolle kann man einsetzen, wenn man auf der Ebene von Werten und Daten arbeitet. Ein Plausi-Check ist auch bei komplexen Berechnungen oder bei Strategien sinnvoll.

Plausibilitätsregeln und Plausibilitäts­kontrolle

Plausibilisieren einer Variable kann bedeutet, dass man überprüft, ob sie zu einem bestimmten Datentyp gehört. Der Plausi-Check eines Wertes kann bedeuten, dass der vorgegebene Wertebereich eingehalten wird. Wenn die Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters in einer Berechnung größer 100 Jahre ist, dann ist der Wert unplausibel. Auch wenn die Betriebszugehörigkeit größer als das Lebensalter eines Mitarbeiters ist, kann der Wert nicht plausibel sein.

Man kann also Plausibilitätsregeln erstellen, die man für Eingabewerte oder Ergebnisse anwenden kann. Damit das Ergebnis glaubhaft, also plausibel ist, müssen die Ergebnisse diese Regel erfüllen. Betriebszugehörigkeit <=Lebensalter +14 kann eine Regel sein, wenn man mit Mitarbeiterdaten rechnet. Eine andere Regel kann Lebensalter <= 120 und =>0 sein. Wenn diese Regeln nicht erfüllt sind, können die Ergebnisse als ungültig gekennzeichnet sein, die Werte können jedoch auch einen Status „überprüfen“ erhalten.

Plausibilitäts­kontrolle und betriebswirtschaft­liche Anwendungs­beispiele

Häufig zielt ein Plausi-Check auf die Prüfung von Werten oder Ergebnissen auf die Abweichung zum Vorjahr, also ein Sprung von Umsatz, Kosten oder Ertrag, der größer ist als das erwartbare für den konkreten Zusammenhang.

Eine Regel könnte sein: Umsatz Jahr (-) Umsatz Vorjahr / Umsatz Vorjahr *100 <=30%. Der Wert soll zur Überprüfung gekennzeichnet werden, wenn er die Regel nicht erfüllt. Ob alle Ausgangsrechnungen richtig verbucht werden, wird dabei jedoch nicht geklärt.

Es sind weitere Plausibilitätsregeln möglich, zum Beispiel soll der Wareneinsatz im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr als 10 Prozentpunkte schwanken, also Wareneinsatz Jahr (-) Wareneinsatz Vorjahr <=10 und Wareneinsatz Jahr (-) Wareneinsatz Vorjahr >=-10 sein, was bedeutet, dass man einen Prüfhinweis erhalten möchte, wenn der Wareneinsatz um mehr als 10 Prozentpunkte steigt oder sinkt. Damit ist jedoch noch nicht gegeben, dass man die geltenden Bewertungsregeln für Warenbestände angewendet hat.

Plausibilisieren eines Jahresabschlusses, einer Umsatz- und Kostenplanung oder einer Liquiditätsplanung

Was ist mit der Plausibilisierung eines Jahresabschlusses gemeint? Damit meint man, dass der Ersteller eines Jahresabschlusses überprüft, ob, die Daten und die Werte in dem bestimmten Kontext möglich, sinnvoll und glaubhaft sind.

Daten und Auskünfte dürfen in der Situation nicht einfach als richtig übernommen und verarbeitet werden, sondern sie müssen nach Regeln überprüft werden. Die Prüfungen müssen mit hoher Sorgfalt vorgenommen werden. Man dokumentiert die Ergebnisse der Prüfungen sehr detailliert.

Wenn ein Jahresabschluss oder eine Planrechnung plausibilisiert werden muss, kann der Empfänger der Informationen davon ausgehen, dass unmögliche oder offensichtlich unrichtige Sachverhalte durch eine Prüfung aufgefallen und korrigiert wurden.

Plausibilitäts­kontrolle, Tipps aus der Unternehmens­beratung

Qualifizierte Steuerberater und Unternehmensberater erheben einen Qualitätsanspruch auf die Ergebnisse Ihre Leistungen. Damit ist auch verbunden, dass man Daten und Informationen nicht stupide verarbeitet, wie man diese erhält. Wenn eine Plausibilisierung der Leistungen erfolgen soll, ist jedoch auch eine engere und intensivere Auseinandersetzung und Zusammenarbeit notwendig. Unternehmer und Berater müssen sich öffnen und tiefere Einblicke gewähren. Dies fördert die Qualität der Leistungen enorm.

Wenn die Ausführung von Leistungen damit verknüpft sind, dass der Ersteller die Plausibilität der Daten und Ergebnisse bestätigt, sind besondere Haftungsrisiken verbunden. Die Intensität kann unterschiedlich sein, entweder finden einfache Plausibilitätsprüfungen statt oder es können umfangreichen Prüfungshandlungen erfolgen. Damit wird die Glaubwürdigkeit und die Qualität der Leistungen maßgeblich beeinflusst.

Der Auftraggeber einer Leistung kann von dieser Plausibilitätskontrolle profitieren, weil sich die Bonitätseinschätzung und das Rating verbessern. Aufgrund der risikoorientierten Bepreisung von Krediten kann der Unternehmer günstigere Zinsen erwarten. Gleichzeitig kann der Geschäftsführer eines Unternehmens dadurch entlastet werden, indem bei der Ausführung der Leistungen eine Prüfung der angeleiferten Informationen und Daten erfolgte.

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