Reporting und Frühwarnsystem

Reporting und Frühwarnsystem für den Mittelstand.

So können wir Sie und Ihr Unternehmen mit einem digitalen Reporting und Frühwarnsystem weiterbringen.

Gemäß §1 StaRUG sind Geschäftsleiter gesetzlich verpflichtet, ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement einzurichten und zu führen. Sie müssen Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen sowie die Kontrollorgane informieren.

Die Ausgestaltung des Krisenfrüherkennungssystems und der Pflichten für das Krisenmanagement hängt von Unternehmensgröße, Branche, Struktur und Rechtsform ab. Das Frühwarnsystem muss umfassender sein als eine BWA und die verschiedenen Stadien einer Krise erkennen. Die Pflichten nach §1 SaRUG zu ignorieren ist für Geschäftsleiter keine Option.

Gemäß §102 StaRUG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer Pflichten, die unabhängig von einem StaRUG-Verfahren gelten. Bei Verletzung dieser Pflichten haften Geschäftsführer und Berater. Ein Frühwarnsystem erleichtert die Bewältigung von Unternehmenskrisen.

Die BWA liefert Informationen über die aktuelle finanzielle Lage, basiert jedoch auf vergangenen Kennzahlen. Ungenauigkeiten und Abhängigkeit von der Buchhaltungsqualität können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Eine alleinige Nutzung der BWA erfüllt nicht die Anforderungen in einer wirklichen Krise.

Das Änderungsgesetz hat direkte Auswirkungen auf

  • die Geschäftsleitung
  • die Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
  • Kontrollorgane
  • GmbH AG, GmbH & Co. KG
  • Schadensersatz aufgrund Pflichtverletzung §675 BGB aufgrund Bilanzierung zu Fortführungswerten
  • Unterlassene Aufklärungspflicht aufgrund Risiken Verzehr von Eigenkapital §268 Abs. 3 HGB sowie
  • Unterlassene Hinweispflicht auf offenkundigen Insolvenzgrund nach §§ 17 bis 19 InsO
  • Drittschützende Wirkung von Leistungen aus Steuerberater-verträgen o.ä.
  • Haftungsbegrenzung in Regel inter partes, daher im Außenverhältnis nicht wirksam

Frühzeitig ungünstige Entwicklungen erkennen

  • Strategische Krise
  • Erfolgskrise
  • Liquiditätskrise

Auf geeignete Maßnahmen zurückgreifen

  • Schritte dokumentieren als Nachweis

Informations- und Sorgfaltspflichten erfüllen

  • Haftungsfolgen minimieren

Strategische Krisen können Sie beispielsweise an folgenden Indikatoren erkennen

  • Anzahl der Neukunden
  • Umsatz mit Neuprodukten
  • Umsätze der Vertriebsgebiete
  • Anzahl der Neuprodukte
  • Sichtbarkeitsindex Website
  • Bestelleingang Website
  • Bestelleingang Marktplätze
  • Leads im Sales Funnel in den verschiedenen Stufen
  • Ausschussrate pro Bereich
  • Laufzeiten und Stillstände von Maschinen
  • Offen Posten und überfällige Posten

Eine Erolgskrise erkennen Sie beispielsweise daran:

  • Umsätze sinken
  • Materialeinsatz steigt
  • Deckungsbeiträge sinken
  • Gewinne gehen zurück
  • Cash-Flow nimmt ab
  • Bestände steigen

Die Liquiditätskrise wird erkennbar:

  • Offene Posten Kreditoren steigen
  • Days Overdue Debitoren steigen
  • Verhältnis OP Debitoren zu OP Kreditoren verschlechtert sich
  • Die freie KK-Linie sinkt
  • Ungünstige Ratings von Schufa, Creditreform und anderen
  • Rücklastschriften bei den typischen Abbuchungen wie Miete, Leasing, Telefon, Energiekosten, …
  • Mahnbescheide, Kontopfändungen

Für erwartbare und ungewisse Szenarien individuell für das Geschäftsmodell erarbeiten

  • KPIs für Schlüsselleistungen
  • KRIs für Schlüsselrisiken
  • Ziele definieren, Toleranzkorridor festlegen

Reporting und Frühwarnsystem – Seit dem 1. Januar 2021 besteht für Geschäftsleiter die gesetzliche Verpflichtung, ein Frühwarnsystem zu etablieren, um potenzielle Krisen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abwendung zu ergreifen. Ein Reporting und Frühwarnsystem muss die Gesellschafter und Kontrollorgane umfassend informieren. Die Ausgestaltung variiert je nach Unternehmensgröße, Branche und Rechtsform. Die herkömmliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eignet sich nicht als Frühwarnsystem, da sie lediglich vergangene und aktuelle Informationen liefert. Das Frühwarnsystem sollte, daher vielmehr auf zukünftige Gefahren, Risiken und Chancen hinweisen.

Wichtig für die beratenden Berufe

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer tragen ebenfalls Pflichten im Rahmen des Frühwarnsystems und sind bei Verletzung dieser Pflichten haftungsrisikobehaftet. Dieses Haftungsrisiko macht den Aufbau eines effektiven Frühwarnsystems für Geschäftsleiter und Berater gleichermaßen unerlässlich, um potenzielle Krisen proaktiv zu bewältigen und dadurch die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.

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Rahmen des Krisenmanagements

Das Ziel: Krisen erkennen, bevor eine akute Liquiditätskrise (Zahlungsunfähigkeit) eintritt

Reporting und Frühwarnsystem

Rahmen des Krisenmanagements

Das Ziel: Krisen erkennen, bevor eine akute Liquiditätskrise (Zahlungsunfähigkeit) eintritt

Reporting und Frühwarnsystem

Reporting und Frühwarnsystem: Ein ganzheitlicher Blick auf den Erfolg

Die Überwachung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen spielt eine entscheidende Rolle im Management, um den finanziellen Kurs eines Unternehmens zu steuern. Hierbei werden Vorjahres-Ist und Plan-Ist-Abweichungen analysiert, und ein Forecast dient als Prognoseinstrument für zukünftige Entwicklungen.

Die zeitnahe Erkennung von Veränderungen in der Ertragslage, der Produktivität und den Gewinnen ist von essenzieller Bedeutung, dadurch wird es ermöglicht die frühzeitige Identifizierung unerwünschter Entwicklungen zu erkennen, worauf die Geschäftsleitung umgehend reagieren muss.

Dadurch, dass eine kontinuierliche Überwachung und Prognose des Liquiditätsstatus sowie ein rollierendes Monitoring durchgeführt werden, gewährleisten regelmäßige monatliche Auswertungen von Cash-Flow, Umlaufkapital und verfügbarer Kreditlinie eine schnelle Erkennung von Veränderungen und potenziellen Liquiditätsengpässen.

Reporting und Frühwarnsystem – Ein besonderes Augenmerk liegt auf der grundlegenden Überwachung der Strategie und des Geschäftsmodells. Deshalb ist es jedoch wichtig, die Abbildung von Trends und Entwicklungen sowie das Monitoring von Chancen und Risiken weiter auszubauen. Insbesondere werden die Digitalisierungstrends durch das Konfischerator-Monitoring bewertet.

Wichtige gesetzliche Vorschriften für das Reporting und ein Frühwarnsystem

Ein zusätzliches Element, das das Management berücksichtigen muss, ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfort­entwicklungsgesetz (StaRUG), das seit dem 01.01.2021 in Kraft ist. Dadurch sind Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer nun gesetzlich verpflichtet, Prüfungs- und Warnpflichten gemäß §1 StaRUG und §102 StaRUG zu erfüllen.

Dieser gesetzliche Hintergrund resultiert aus dem BGH Urteil vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 und der Haftung von Steuerberatern gegenüber der Geschäftsleitung. Das StaRUG hat direkte Auswirkungen auf die Geschäftsleitung, Steuerberater und Kontrollorgane von GmbHs, AGs sowie GmbH & Co. KGs.

Die Folgen von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten sind erheblich, einschließlich Schadensersatzansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen und Haftungsrisiken. Dabei können Haftungsrisiken wie Quotenschaden, Insolvenzvertiefungsschaden und weitere Konsequenzen für Geschäftsleiter und Berater entstehen.

Fehlerhafte Bilanzierung und Haftungsrisiken gemäß § 252 HGB: Konsequenzen und Handlungsbedarf

Die fehlerhafte Bilanzierung gemäß § 252 HGB, insbesondere im Bereich der „Bewertungsgrundsätze“, birgt erhebliche Risiken für Unternehmen. Ein häufig auftretender Fehler besteht in der Annahme, dass keine Insolvenzreife vorliegt, was zu einer unzutreffenden finanziellen Darstellung führt.

Im Kontext des § 102 StaRUG kann ein weiterer kritischer Punkt entstehen, wenn Hinweise auf Indizien einer Insolvenzreife unterlassen werden. Diese Unterlassung kann zu ernsthaften Konsequenzen führen.

Die Begrenzungen im Innenverhältnis sind nur sehr bedingt wirksam, und im Außenverhältnis (inter partes Vereinbarungen) gestalten sich Begrenzungen, dadurch als kaum durchsetzbar. Die Konsequenzen sind evident: Ein Haftungsrisiko entsteht, das Unternehmen zum Aufbau eines Frühwarnsystems verpflichtet, wie es ausdrücklich im Gesetz gefordert wird.

Ein effektives Frühwarnsystem muss nicht nur gegenwärtige, sondern auch zukünftige Entwicklungen erkennbar machen. Also ist es unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten, eine transparente Aufklärung über finanzielle Verhältnisse und potenzielle Risiken sicherzustellen.

Frühzeitige Krisenerkennung im Unternehmens­management: StaRUG-gestützte Strategien und Kennzahlen

Wir kennen die unverzichtbare Rolle eines Reporting und Frühwarnsystem, um Ihr Unternehmen proaktiv auf mögliche Herausforderungen vorzubereiten. Obwohl das StaRUG keine konkreten Vorgaben für den Aufbau und Inhalt eines solchen Systems liefert, legen wir besonderen Wert darauf, klare Identifikationsmöglichkeiten für die verschiedenen Krisenstadien zu schaffen.

Im Bereich der strategischen Krise setzen wir auf Indikatoren und Trends wie die Anzahl der Neukunden, den Umsatz mit Neuprodukten, die Umsätze in Ihren Vertriebsgebieten, die Einführung neuer Produkte, den Sichtbarkeitsindex Ihrer Website sowie den Bestelleingang über die Website.

Die Erfolgskrise bewerten wir anhand von Ergebnissen und Cash-Flow-Metriken. Sinkende Umsätze, steigende Materialeinsatzkosten, rückläufige Deckungsbeiträge, schwindende Gewinne und ein abnehmender Cash-Flow dienen uns, daher als alarmierende Signale.

Die Liquiditätskrise fokussieren wir auf die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Anzeichen wie steigende offene Posten bei Kreditoren, zunehmende Days Overdue bei Debitoren und ein sinkendes Verhältnis der offenen Posten der Debitoren zu denen der Kreditoren sind für uns Warnsignale dieses kritischen Stadiums. Zudem erkennen wir die Abnahme der freien Kreditlinie als entscheidenden Faktor.

Reporting und Frühwarnsystem – Über die betriebs­wirtschaftlichen Kennzahlen hinaus gehen

Um das Mindestmaß an Krisenfrüherkennung zu gewährleisten, betrachten wir nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch Kennzahlen, die für Ihr gesamtes Unternehmen nachvollziehbar sind. Eine „funktionierende Buchhaltung“ sowie eine regelmäßige und aktualisierte Liquiditätsplanung sind für uns unerlässlich. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Verknüpfung von Kennzahlen mit konkreten Maßnahmen, um frühzeitig wirksame Schritte zur Krisenbewältigung einzuleiten.

Über die betriebs­wirtschaftlichen Kennzahlen hinaus gehen

Um das Mindestmaß an Krisenfrüherkennung zu gewährleisten, betrachten wir nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch Kennzahlen, die für Ihr gesamtes Unternehmen nachvollziehbar sind. Eine „funktionierende Buchhaltung“ sowie eine regelmäßige und aktualisierte Liquiditätsplanung sind für uns unerlässlich. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Verknüpfung von Kennzahlen mit konkreten Maßnahmen, um frühzeitig wirksame Schritte zur Krisenbewältigung einzuleiten.

Frühwarnsystem aufbauen und anwenden

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Unser Kennenlern-Angebot

Wie wäre es, wenn Sie von einem Externen mit neutralem Blick ein paar Anregungen bekommen?

Wir von Duhatschek und Winkler Unternehmensberatung und Coaching schenken Ihnen diese neutrale Sicht. In einem ersten Coaching oder Fachgespräch reden wir mit Ihnen darüber, was Sie bewegt. Die meisten Kunden finden unsere Fachgespräche äußerst hilfreich, denn wir geben wertvolle Insights und teilen unsere Erfahrungen.

Absolut ohne Risiko. Wenn Sie nicht überzeugt sind oder das Gefühl haben, dass die Chemie nicht stimmt, bleibt es beim einmaligen Gespräch auf unsere Kosten.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, wenn Sie Ihren Gesprächskreis erweitern und frische Gedanken teilen wollen. Denn jetzt ändern sich Wirtschaft, Konsumverhalten und Preise in einem nie dagewesenen Tempo.

Ablauf eines Beratungsgespräches

In der Kennenlernphase lernen sich der Berater und das Unternehmen kennen, um Ziele und Bedürfnisse zu verstehen.
In der Analyse und Konzeptphase werden Daten gesammelt und analysiert, daraufhin wird ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt.
Proof of Concept: Das Konzept wird in einem begrenzten Umfang getestet, um seine Wirksamkeit zu überprüfen.
Wenn das Proof of Concept erfolgreich ist, wird ein Beauftragungsschreiben erstellt, das die Details der Zusammenarbeit festlegt.

Häufige Fragen vor einem Kontakt zu Duhatschek und Winkler

Offen für ein neutrales Fachgespräch?

Wenn Sie offen für einen ersten Kontakt sind, geben wir gerne eine neutrale Sicht und Anregungen zu Ihren Themen und teilen unsere Erfahrungen.

Warum ist ein kurzes Fachgespräch das Richtige?

Ein kurzes Fachgespräch braucht auf beiden Seiten keine lange Vorbereitung, denn Sie und wir erleben die gleichen Herausforderungen.

Was passiert bei einer Kontaktaufnahme mit meinen Daten?

Bis zu unserem Rückruf speichern wir Ihre Kontaktdaten, danach entscheiden Sie jedoch, ob wir Ihre Daten endgültig löschen.

Ist die Vertraulichkeit des Gesprächs gewährleistet?

Die Vertraulichkeit aller Daten und Informationen während der Kontaktaufnahme und Gespräche hat bei uns oberste Priorität.

Warum ist jetzt ist der richtige Zeitpunkt?

Damit Sie die aktuellen Veränderungen gut bewältigen, ist es richtig, jetzt Ihren Gesprächskreis zu erweitern.

Wie kurz sind die Wege zu Duhatschek und Winkler?

Wir reagieren sehr kurzfristig oder wir berücksichtigen Ihren Terminwunsch für einen Rückruf.

Was passiert nach dem ersten Kontakt und dem Fachgespräch?

Sie entscheiden, ob wir weiter im Kontakt bleiben oder ob Sie an weiteren Fachinformationen interessiert sind. Wir respektieren es, wenn Sie keine weiteren Kontakte wünschen.

Entstehen mir durch Absenden des Formulars irgendwelche Kosten oder Verbindlichkeiten?

Nein, die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos ohne versteckte Verpflichtungen.

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