Kennen Sie Ihre gesetzlichen Vorschriften und Pflichten?

Digitales Reporting und Frühwarnsystem installieren

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Reporting und Frühwarnsystem für den Mittelstand.

Mit einem digitalen Reporting und Frühwarnsystem erfüllen Sie die Vorschriften und Anforderungen und sichern Ihre finanzielle Stabilität.

Gemäß §1 StaRUG sind Geschäftsleiter gesetzlich verpflichtet, ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement einzurichten und zu führen. Sie müssen Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, und bei Bedarf Maßnahmen ergreifen sowie die Kontrollorgane informieren.

Die Ausgestaltung des Krisenfrüherkennungssystems und der Pflichten für das Krisenmanagement hängt von Unternehmensgröße, Branche, Struktur und Rechtsform ab. Das Frühwarnsystem muss umfassender sein als eine BWA und die verschiedenen Stadien einer Krise erkennen. Die Pflichten nach §1 SaRUG zu ignorieren ist für Geschäftsleiter keine Option.

Gemäß §102 StaRUG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer Pflichten, die unabhängig von einem StaRUG-Verfahren gelten. Bei Verletzung dieser Pflichten haften Geschäftsführer und Berater. Ein Frühwarnsystem erleichtert die Bewältigung von Unternehmenskrisen.

Die BWA liefert Informationen über die aktuelle finanzielle Lage, basiert jedoch auf vergangenen Kennzahlen. Ungenauigkeiten und Abhängigkeit von der Buchhaltungsqualität können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Eine alleinige Nutzung der BWA erfüllt nicht die Anforderungen in einer wirklichen Krise.

Das Änderungsgesetz hat direkte Auswirkungen auf

  • die Geschäftsleitung
  • die Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
  • Kontrollorgane
  • GmbH AG, GmbH & Co. KG
  • Schadensersatz aufgrund Pflichtverletzung §675 BGB aufgrund Bilanzierung zu Fortführungswerten
  • Unterlassene Aufklärungspflicht aufgrund Risiken Verzehr von Eigenkapital §268 Abs. 3 HGB sowie
  • Unterlassene Hinweispflicht auf offenkundigen Insolvenzgrund nach §§ 17 bis 19 InsO
  • Drittschützende Wirkung von Leistungen aus Steuerberater-verträgen o.ä.
  • Haftungsbegrenzung in Regel inter partes, daher im Außenverhältnis nicht wirksam

Frühzeitig ungünstige Entwicklungen erkennen

  • Strategische Krise
  • Erfolgskrise
  • Liquiditätskrise

Auf geeignete Maßnahmen zurückgreifen

  • Schritte dokumentieren als Nachweis

Informations- und Sorgfaltspflichten erfüllen

  • Haftungsfolgen minimieren

Strategische Krisen können Sie beispielsweise an folgenden Indikatoren erkennen

  • Anzahl der Neukunden
  • Umsatz mit Neuprodukten
  • Umsätze der Vertriebsgebiete
  • Anzahl der Neuprodukte
  • Sichtbarkeitsindex Website
  • Bestelleingang Website
  • Bestelleingang Marktplätze
  • Leads im Sales Funnel in den verschiedenen Stufen
  • Ausschussrate pro Bereich
  • Laufzeiten und Stillstände von Maschinen
  • Offen Posten und überfällige Posten

Eine Erolgskrise erkennen Sie beispielsweise daran:

  • Umsätze sinken
  • Materialeinsatz steigt
  • Deckungsbeiträge sinken
  • Gewinne gehen zurück
  • Cash-Flow nimmt ab
  • Bestände steigen

Die Liquiditätskrise wird erkennbar:

  • Offene Posten Kreditoren steigen
  • Days Overdue Debitoren steigen
  • Verhältnis OP Debitoren zu OP Kreditoren verschlechtert sich
  • Die freie KK-Linie sinkt
  • Ungünstige Ratings von Schufa, Creditreform und anderen
  • Rücklastschriften bei den typischen Abbuchungen wie Miete, Leasing, Telefon, Energiekosten, …
  • Mahnbescheide, Kontopfändungen

Für erwartbare und ungewisse Szenarien individuell für das Geschäftsmodell erarbeiten

  • KPIs für Schlüsselleistungen
  • KRIs für Schlüsselrisiken
  • Ziele definieren, Toleranzkorridor festlegen

Seit 2021 besteht für Geschäftsleiter die gesetzliche Verpflichtung, ein Frühwarnsystem zu etablieren, um potenzielle Krisen rechtzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Abwendung zu ergreifen.

Ein Reporting und Frühwarnsystem muss die Gesellschafter und Kontrollorgane umfassend informieren. Die Inhalte variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und Rechtsform.
Die herkömmliche Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) eignet sich nicht als Frühwarnsystem, denn sie liefert lediglich vergangene Informationen. Das Frühwarnsystem sollte im Hielmehr auf zukünftige Gefahren, Risiken und Chancen hinweisen.

Wichtig für die beratenden Berufe

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer tragen ebenfalls Pflichten im Rahmen des Frühwarnsystems und sind bei Verletzung dieser Pflichten im Haftungsrisiko. Durch dieses Haftungsrisiko wird der Aufbau eines effektiven Frühwarnsystems für Geschäftsleiter und Berater unerlässlich, um potenzielle Krisen proaktiv zu bewältigen und dadurch die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.

Rudi Duhatschek Inqa zertifikat 2025
Rudi Duhatschek Inqa zertifikat 2025

Rahmen des Krisenmanagements

Das Ziel: Krisen erkennen, bevor eine akute Liquiditätskrise (Zahlungsunfähigkeit) eintritt

Reporting und Frühwarnsystem

Ein umfassender Blick auf den Erfolg

Die Überwachung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen spielt eine entscheidende Rolle im Management, um den finanziellen Kurs eines Unternehmens zu steuern. Ein Forecast aus Ist-Daten und Plan-Daten dient als Prognoseinstrument für zukünftige Entwicklungen.

Die zeitnahe Erkennung von Veränderungen in der Ertragslage, der Produktivität und den Gewinnen ist von essenzieller Bedeutung, dadurch wird es ermöglicht, die frühzeitige Identifizierung unerwünschter Entwicklungen zu erkennen, worauf die Geschäftsleitung umgehend reagieren muss.

Eine kontinuierliche Überwachung und Prognose des Liquiditätsstatus sowie ein rollierendes Monitoring und regelmäßige monatliche Auswertungen von Cash-Flow, Umlaufkapital und verfügbarer Kreditlinie gewährleisten, das Veränderungen und potenzielle Liquiditätsengpässen schnell und eindeutig erkannt werden.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der grundlegenden Überwachung der Strategie und des Geschäftsmodells. Daher ist es wichtig, Trends und Entwicklungen abzubilden sowie das Monitoring von Chancen und Risiken weiter auszubauen. Insbesondere werden die Digitalisierungstrends durch das Monitoring bewertet.

Wichtige gesetzliche Vorschriften für das Reporting und das Frühwarnsystem

Ein zusätzliches Element, das das Management berücksichtigen muss, ist das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfort­entwicklungsgesetz (StaRUG), das seit dem 01.01.2021 in Kraft ist. Dadurch sind Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer nun gesetzlich verpflichtet, Prüfungs- und Warnpflichten gemäß §1 StaRUG und §102 StaRUG zu erfüllen.

Dieser gesetzliche Hintergrund resultiert aus dem BGH Urteil vom 26.01.2017 – IX ZR 285/14 und der Haftung von Steuerberatern gegenüber der Geschäftsleitung. Das StaRUG hat direkte Auswirkungen auf die Geschäftsleitung, Steuerberater und Kontrollorgane von GmbHs, AGs sowie GmbH & Co. KGs.

Die Folgen von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten sind erheblich, einschließlich Schadensersatzansprüchen aufgrund von Pflichtverletzungen und Haftungsrisiken. Dabei können Haftungsrisiken wie Quotenschaden, Insolvenzvertiefungsschaden und weitere Konsequenzen für Geschäftsleiter und Berater entstehen.

Fehlerhafte Bilanzierung und Haftungsrisiken gemäß § 252 HGB: Konsequenzen und Handlungsbedarf

Die fehlerhafte Bilanzierung gemäß § 252 HGB, insbesondere im Bereich der „Bewertungsgrundsätze“, birgt erhebliche Risiken für Unternehmen. Ein häufig auftretender Fehler besteht in der Annahme, dass keine Insolvenzreife vorliegt, was zu einer unzutreffenden finanziellen Darstellung führt.

Im Kontext des § 102 StaRUG kann ein weiterer kritischer Punkt entstehen, wenn Hinweise auf Indizien einer Insolvenzreife unterlassen werden. Diese Unterlassung kann zu ernsthaften Konsequenzen führen.

Die Begrenzungen im Innenverhältnis sind nur sehr bedingt wirksam, und im Außenverhältnis (inter partes Vereinbarungen) gestalten sich Begrenzungen, dadurch als kaum durchsetzbar. Die Konsequenzen sind evident: Ein Haftungsrisiko entsteht, das Unternehmen zum Aufbau eines Frühwarnsystems verpflichtet, wie es ausdrücklich im Gesetz gefordert wird.

Ein effektives Frühwarnsystem muss nicht nur gegenwärtige, sondern auch zukünftige Entwicklungen erkennbar machen. Also ist es unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten, eine transparente Aufklärung über finanzielle Verhältnisse und potenzielle Risiken sicherzustellen.

Frühzeitige Krisenerkennung im Management: StaRUG-gestützte Strategien und Kennzahlen

Wir kennen die unverzichtbare Rolle eines Reporting und Frühwarnsystem, um Ihr Unternehmen proaktiv auf mögliche Herausforderungen vorzubereiten. Obwohl das StaRUG keine konkreten Vorgaben für den Aufbau und Inhalt eines solchen Systems liefert, legen wir besonderen Wert darauf, klare Identifikationsmöglichkeiten für die verschiedenen Krisenstadien zu schaffen.

Im Bereich der strategischen Krise setzen wir auf Indikatoren und Trends wie die Anzahl der Neukunden, den Umsatz mit Neuprodukten, die Umsätze in Ihren Vertriebsgebieten, die Einführung neuer Produkte, den Sichtbarkeitsindex Ihrer Website sowie den Bestelleingang über die Website.

Die Erfolgskrise bewerten wir anhand von Ergebnissen und Cash-Flow-Metriken. Sinkende Umsätze, steigende Materialeinsatzkosten, rückläufige Deckungsbeiträge, schwindende Gewinne und ein abnehmender Cash-Flow dienen uns, daher als alarmierende Signale.

Die Liquiditätskrise fokussieren wir auf die Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Anzeichen wie steigende offene Posten bei Kreditoren, zunehmende Days Overdue bei Debitoren und ein sinkendes Verhältnis der offenen Posten der Debitoren zu denen der Kreditoren sind für uns Warnsignale dieses kritischen Stadiums. Zudem erkennen wir die Abnahme der freien Kreditlinie als entscheidenden Faktor.

Über die betriebs­wirtschaftlichen Kennzahlen hinaus gehen

Um das Mindestmaß an Krisenfrüherkennung zu gewährleisten, betrachten wir nicht nur betriebswirtschaftliche Kennzahlen, sondern auch Kennzahlen, die für Ihr gesamtes Unternehmen nachvollziehbar sind. Eine „funktionierende Buchhaltung“ sowie eine regelmäßige und aktualisierte Liquiditätsplanung sind für uns unerlässlich. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Verknüpfung von Kennzahlen mit konkreten Maßnahmen, um frühzeitig wirksame Schritte zur Krisenbewältigung einzuleiten.

 

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Sie können uns in jeder Entwicklungsphase effektiv in ihre Arbeiten einbinden. Ob Sie als Start-Up agieren, ob sie als etabliertes Unternehmen neue Impulse wünschen oder als Enterprise, eventuell in einen Konzern eingebunden Standardisierungen auf einem hohen Niveau suchen, wir haben die geforderte Expertise.

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In der Kennenlernphase lernen sich der Berater und das Unternehmen kennen, um Ziele und Bedürfnisse zu verstehen.
In der Analyse und Konzeptphase werden Daten gesammelt und analysiert, daraufhin wird ein maßgeschneidertes Konzept entwickelt.
Proof of Concept: Das Konzept wird in einem begrenzten Umfang getestet, um seine Wirksamkeit zu überprüfen.
Wenn das Proof of Concept erfolgreich ist, wird ein Beauftragungsschreiben erstellt, das die Details der Zusammenarbeit festlegt.

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