Laut Statista wurden bis zum 25. September 2020 bereits über 89.000 Kreditanträge von Unternehmen zu KfW-Corona-Hilfen gestellt. Die Unternehmen könnten dadurch ihre durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpässe überbrücken. Wir freuen uns, dass wir erste Bewilligungen für Anträge auf KfW Corona-Hilfe erreicht haben.
Wir freuen uns, dass wir als Unternehmensberater für unsere Mandanten bereits Anträge auf KfW Corona-Hilfe mit positiver Bewilligung durchgebracht haben.
Wie kann es jetzt mit der neuen Liquidität weitergehen?
Es kann sicherlich leicht passieren, die Liquidität für die offenen Kreditoren einzusetzen. Sollte beispielsweise der Vertrieb verbessert werden, oder in Material und Fremdleistungen für die offenen Aufträge investiert werden? Damit der Kreditbetrag nicht zu schnell aufgezehrt ist, lohnt sich daher eine Planung zum Einsatz der Liquidität. Dabei sollten die kurzfristigen und langfristigen Prioritäten der Vorhaben berücksichtigt werden.
Unsere Tipps:
- Planen Sie vorsichtig die nächsten Wochen und Monate voraus, und nehmen Sie auch Sparring auf Augenhöhe in Anspruch.
- Sollte der benötigte Kreditbetrag nicht ausreichen, können Sie einen zweiten Antrag bei derselben Hausbank stellen. Allerdings nur, solange dies den Kredithöchstbetrag nicht übersteigt.
- Es entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei der vorzeitigen Rückzahlung, wenn Sie den Kreditbetrag nicht benötigen.
Ihr Antrag auf KfW Corona-Hilfe wurde abgelehnt?
Hierfür können Sie gerne auf uns als Sparringpartner zurückkommen. Wir können uns gerne über Tipps und Verbesserungen Ihres Antrages auf KfW Corona-Hilfe austauschen.
Vielleicht fehlen nähere belastbare Informationen, wie beispielsweise eine Konsolidierung für Ihre wirtschaftliche Einheit oder eine Kapitaldienstberechnung. Aus dieser geht hervor, dass das Unternehmen den beantragten Kredit auch tatsächlich zurückführen kann.