Erste Bilanzzahlen zur Corona Soforthilfe in Baden-Württemberg wurden veröffentlicht. Hierzu teilte das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung vom 08.06.2020 erste Daten mit. Wir geben einen Überblick und teilen außerdem unsere Erfahrungen.
(Stand: 08.06.2020)
Corona Soforthilfe in Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerium veröffentlicht vorläufige Bilanzzahlen, Stand 08. Juni 2020
- Die Anträge auf Corona-Soforthilfe konnten vom 25. März bis 31. Mai 2020 gestellt werden.
- Der Großteil der Auszahlungen (85%) ging einerseits an Soloselbstständige und andererseits an Kleinstbetriebe mit bis zu 5 VZÄ.
- Das Auszahlungsvolumen beträgt rund 2,24 Mrd. Euro, hiervon zahlt das Land rund 408 Mio. Euro, den Rest der Bund.
Abgelehnte Anträge bei Kleinstbetrieben genauso häufig wie bei größeren Betrieben
- Auffälligkeit: der Anteil der Auszahlungen und Ablehnungen ist unabhängig von der Betriebsgröße.
- Aber: Die Werte könnten sich in einem endgültigen Datenstand ändern, denn dies sind die vorläufigen Bilanzzahlen.
- An Unternehmen mit 11 bis 50 VZÄ wurden laut Wirtschaftsministerium Zuschüsse über aktuell rund 408 Mio. Euro bezahlt, die folglich das Land übernimmt.
- Unternehmen dieser Größenordnung erhielten also im Schnitt 29.185 Euro, dies liegt nahe am Maximalbetrag von 30.000 Euro.
Als Unternehmensberater haben wir Betriebe in Pforzheim und Karlsruhe bei der Antragstellung für die Soforthilfe unterstützt
Viele unserer Mandaten haben sich bei der Beantragung der Corona Soforthilfe an uns gewandt. Folglich haben wir die Planung der realisierbaren Zuflüsse, der unvermeidbaren Kosten und der nicht aufschiebbaren Ausgaben unterstützt. Dadurch haben wir eine nachvollziehbare Grundlage geschaffen. Im Falle einer Überprüfung der Antragsberechtigung und der Zuschusshöhe können diese Betriebe sicherer argumentieren.
Ziel erreicht? Direkte Existenzgefährdung durch den Shutdown abgewendet?
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zieht ein positives Fazit: „Mit diesem Soforthilfeprogramm konnten wir mehr als 240.000 Selbstständige und kleine Unternehmen zielgerichtet bei der Bewältigung dieser historischen Krise unterstützen.“
Die ganz direkte Existenzgefährdung ist im Zusammenspiel mit der vereinfachten Kurzarbeit für viele Betriebe und den Stundungsregelungen für Sozialversicherungsabgaben und Umsatzsteuer also abgewendet worden.
Doch wie stark sind die Nachbeben? Als Unternehmensberater decken wir die Bandbreite vom KfW Schnellkredit über die anderen KfW Programme und die Finanzierungsprodukte der Kreditinstitute ab. Von der Liquiditätsplanung bis zur Sanierung, doch es häuft sich der Beratungsbedarf der Betriebe.
Ausblick: Die Nachfolgeprogramme Überbrückungshilfe Phase 1 und Phase 2 schließen bis zum Jahresende an die Soforthilfe an.