Der Abnahmestopp der Industrie und Betriebsschließungen führen zu drängenden Veränderungen in Ihrem Unternehmen

Kapazitäten anpassen. Kurzarbeit einführen. Warenlager finanzieren. Status feststellen. Zudem mit Banken und Leasinggebern verhandeln. Liquidität sichern. Corona Krise. Was nun? Wie Sie die dramatischen Veränderungen in Ihrem Unternehmen bewältigen können.

Die Regierungen des Bundes und der Bundesländer haben Vorsichtsmaßnahmen beschlossen, die unsere Gesundheit schützen. Gleichzeitig schränken Sie unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben massiv ein. Unsere nationalen und internationalen Kunden und Lieferanten sind in vergleichbarem Maß betroffen, so dass die Liefer- und Absatzketten durchbrochen sind. Die Folgen für die Unternehmen variieren von kaum betroffen bis zur vorübergehenden, aber vollständigen Einstellung des Geschäftsbetriebes. Welche Perspektiven bestehen für mittelständische Unternehmen und was sind die Handlungsempfehlungen?

Sofortmaßnahmen als Handlungsempfehlungen

Die Verflechtungen der Unternehmen sind komplex. Die Veränderungen können sehr dynamisch sein. Was Sie im ersten Schritt vorbereiten können:

  • Betroffenheit von der Corona Krise dokumentieren, positive Geschäftsentwicklung bis 11. März 2020 und nachteilhafte Veränderungen ab 12. März 2020 aufzeigen.
  • Wirtschaftlich tragfähiges Handeln des Unternehmens in den letzten drei Jahren aufzeigen und den Jahresabschluss 2019 erstellen.
  • Erleichterungen bei den betrieblichen Steuern und der Sozialversicherung abwägen und gegebenenfalls beantragen.
  • Liquiditätsstatus zur Überprüfung der Zahlungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Tipp: Beschleunigen Sie die Buchhaltungsabläufe, so dass kurzfristig ein solider Stand der Offenen Posten der Kunden und Lieferanten besteht und dokumentieren Sie die Berechnungen des Liquiditätsüberschusses oder der Liquiditätslücke sowie die getroffenen Maßnahmen. Die strengen Regelungen des Insolvenzrechtes sind nach wie vor zu beachten. Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung am 16. März 2020 angekündigt, dass sie an einer Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Folge der Corona Epidemie arbeitet. Auch hier ist es wichtig nachzuweisen, dass ein Liquiditätsbedarf direkt nach dem Eintritt der Corona-Pandemie aufgetreten ist.

Wir empfehlen, folgende Maßnahmen vorzubereiten und für die Umsetzung bereit zu sein:

  • Grundlagen für die Kurzarbeit schaffen, Mitarbeiter und deren Vertreter informieren, gegebenenfalls Vereinbarungen treffen, zudem Arbeitszeitkonten betrachten.
  • Maßnahmen zur Kostenreduzierung und -vermeidung planen, umsetzen und die kurzfristige Liquiditätslücke der Monate April bis Juni berechnen, um die Soforthilfe von Land und Bund zu beantragen.

Tipp: Die Berechnung auf Kontenebene durchführen und nachvollziehbar machen, um bei einer späteren Überprüfung die Richtigkeit der Angaben und den tatsächlichen Bedarf nachweisen zu können.

  • In der Gesellschaftsform der GmbH ist es wichtig zu prüfen, wie stark das Unternehmen von der Krise betroffen ist, wie stark das Stammkapital durch Verluste bereits aufgezehrt ist und ob es im Interesse der Gesellschaft ist, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen.

Tipp: Achten Sie auf die Vorschriften des GmbH-Gesetzes, halten Sie die Vorschriften zu Form und Fristen ein und erstellen Sie ein Protokoll der Versammlung.

  • Beantragen Sie die befristete Aussetzung der Tilgung Ihrer Darlehen und der Leasingraten.

Tipp: Stellen Sie Ihrer Hausbank und den Leasinggesellschaften alle Informationen bereit. Dies sollten zumindest der vorläufige Jahresabschluss mit Bestandsveränderungen und eine aussagefähige BWA der Monate Januar und Februar sein. Zudem die Art und Höhe der Betroffenheit von der Corona Krise. Des Weiteren eine Auflistung aller ergriffenen Maßnahmen und die Planung von April bis Juni. Darüber hinaus auch eine generelle Aussicht auf das aktuelle Jahr.

  • Beantragen Sie den KFW-Schnellkredit 2020. Die Antragstellung erfolgt über Ihre Hausbank.

Tipp: Ermitteln Sie den Liquiditätsbedarf und planen Sie dabei nicht zu kurzfristig. Vorzubereiten sind der Nachweis des tragfähigen Handelns als Durchschnitt der Jahresergebnisse der vergangenen drei Jahre, zudem die Anzahl der Mitarbeiter und der geplante Einsatz der Liquidität (Anschaffungen, laufende Kosten wie Miete, Gehälter, Warenlager oder Vergleichbares).

  • Organisieren Sie sich neu. Heimarbeitsplätze, versetzte Arbeits- und Pausezeiten oder besondere Raumeinteilungen ermöglichen, dass Ihr Unternehmen weniger hart von Einschränkungen betroffen sein wird.

Tipp: Planen Sie langfristig, handeln Sie jedoch rasch und entschlossen. Der Liquiditätsbedarf kann als Investition über den KFW Schnellkredit gedeckt werden.

  • Kundenbetreuung, Marketing und Kundenakquisition kann Online erfolgen. Dadurch können Umsatzrückgänge zumindest teilweise aufgefangen werden.

Tipp: Nutzen Sie die Offenheit der Geschäftspartner für Telefonkonferenzen oder Fachtelefonate, Online Meetings oder zudem Online Präsentationen.

  • Unternehmen können sowohl aus den Programmen des Bundes, der Länder als auch der Europäischen Union Zuschüsse für Beratung in Anspruch nehmen.

Tipp: Die Antragswege wurden erleichtert und verkürzt. Es ist jedoch sinnvoll, einen Spezialisten hinzuzuziehen.

Die Hausbanken sind bereit, die Finanzmittel auszugeben, jedoch unter bestimmten Anforderungen:

Die Unternehmen sollen bei der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen unterstützt werden, die aufgrund der Entwicklungen nach dem 11. März 2020 entstanden sind. Der Finanzierungsbedarf muss jedoch nachvollziehbar berechnet werden.
Zudem muss die Berechtigung des Finanzierungsantrags nachgewiesen werden.

In der Regel werden detaillierte Planungen eines fachkundigen Beraters gefordert.
Die Planungen müssen zudem von einem Dritten Branchenkenner plausibilisiert werden.

Es muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen grundsätzlich tragfähig ist und in der nahen Zukunft in der Lage sein wird, sein Eigenkapital wiederherzustellen und den aufgenommenen Liquiditätszuschuss wieder zurückzuzahlen.
Es gibt auch kleinere Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wir sind genau für diese Anforderungen spezialisiert.

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