Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen jetzt beantragen

Überbrückungshilfe für die Überwindung der Corona-Krise. Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 beschlossen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Zuschüssen zu unterstützen. Es werden Überbrückungshilfen gewährt, wenn Unternehmen im April und Mai 2020 besonders starke Umsatzrückgänge zu verkraften hatten.

Die Berechnungen und der Antragsweg sind formaler geworden als bei den vorangegangenen Programmen. Es gibt jedoch leider keine konkrete Aussage zu der Bearbeitungsdauer der Anträge.

Überbrückungshilfe für die Überwindung der Corona Krise. Wichtig ist es, einen Liquiditätsplan für die nächsten sechs Monate zu erstellen.

Gerade die vielen kleinen und mittleren Unternehmen leiden, wenn die Liquidität knapp ist. Für eine Überbrückung der Liquiditätsstockung ist es oft notwendig, dass die Mittel berechenbar und rasch fließen. Jedoch benötigen diese Unternehmen oft auch eine kurzfristige Liquiditätsplanung und eine Unterstützung in der Verhandlung mit Lieferanten, Vermietern, Mitarbeitern, Leasinggebern oder Kreditinstituten.

Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen darin, die Berechnungen und Anträge vorzubereiten. Es ist jedoch besonders wichtig, die wichtigen Schritte einzuleiten, damit die Liquidität ausreicht und am Ende der zweiten Runde ein Sieg nach Punkten steht.

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