Cash-Flow und Kapitaldienstfähigkeit im Zusammenhang mit den Corona Krediten 2020: Der Gesetzgeber hat den Unternehmern eine pragmatische Hilfe ohne Wenn und Aber zugesagt, damit der Liquiditätsengpass überwunden und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt werden. Der Cash-Flow, die Liquidität und der Kapitaldienst eines Unternehmens sind nach wir vor existenzielle Größen. Die Unternehmen sollten sich intensiv mit ihrer Kapitaldienstfähigkeit beschäftigen. Die Vorfinanzierung des Starts nach den Shut Down solle ermöglicht werden.
Kreditinstitute prüfen die Antragsberechtigung für Corona Kredite
Die Bundesregierung und die KfW haben die Formel kommuniziert. „Keine Haftung – keine Kreditprüfung – keine Sorge“. Doch wie ist die tatsächliche Situation in der Praxis? Welche Rolle spielen die Kapitaldienstfähigkeit und der Cash-Flow insbesondere für die Corona Kredite?
Die Corona Kredite sind neue Produkte in der Finanzierung und die Prozesse sind noch nicht stabil. Aufgrund der vielen Änderungen und Konkretisierungen ist die Umsetzung eher aufwändiger. Hierfür Anerkennung für unsere Regierung, denn sie ermöglicht eine breite und massive Unterstützung der Unternehmen. Doch auch für die Kreditinstitute. Sie gehen den Spagat zwischen Schnelligkeit und Pragmatismus. Auf der einen Seite stehen BaFin mit Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, Innenrevision und Verbandsrevision. Gleichzeitig müssen Banken sorgsam die eigenen Ressourcen an Kreditsachbearbeitern einsetzen.
Kapitaldienstfähigkeit ist und bleibt die Hürde für die Kreditvergabe
Die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens bleibt das Zauberwort. Außerdem ist sie auch der mögliche Diskussionspunkt. Aus seinem operativen Geschäft heraus immer in der richtigen Frist und mit dem vollen geschuldeten Betrag seinen Kredit zurückzubezahlen. Wird der Kreditnehmer in der Zukunft in der Lage sein? Die Kapitaldienstgrenze ist der maximal mögliche Betrag, den ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr für Zins und Tilgung einsetzen kann. Zusammengefasst werden für die Berechnung der Kapitaldienstgrenze Jahresabschluss, betriebswirtschaftliche Auswertungen des laufenden Geschäftsjahres und Planrechnungen herangezogen.
Der Cash-Flow ist die zentrale Größe für die Berechnung des Kapitaldienstes. Grundsätzlich werden die Liquiditätszuflüsse eines Unternehmens den Abflüssen gegenübergestellt. Vereinfacht gesprochen ist der verbleibende Betrag der Cash-Flow.
Wie setzt sich der relevante Cash-Flow zusammen?
Es gibt verschiedene Sichtweisen auf den Cash-Flow. Grundsätzlich sollen nur Zu- und Abflüsse eines Unternehmens eingerechnet werden, wenn sie direkt dem operativen und regelmäßigen Geschäft zuzuordnen sind. Andererseits werden demnach nicht berücksichtigt die Verkäufe von Maschinen oder von anderen, nicht mehr betrieblich genutzten Anlagegütern. Ebenso bleiben Verkäufe von Warenbeständen oder Zuflüsse aus privatem oder nicht betrieblichen Vermögen außen vor. Der Hintergrund leuchtet sofort ein, denn solche Verkäufe können nicht regelmäßig erfolgen. Sie sind daher nicht im Zusammenhang mit der Beurteilung der Fähigkeit, dauerhaft seine Kredite zu bedienen, zu berücksichtigen.
Jedoch kann ein Kaufmann auch eine andere, berechtigte Sichtweise haben. Für ihn kann die Welt in Ordnung sein, wenn die Kreditschulden durch eine besondere Leistung zurückgeführt werden.
Ein Beispiel ist die Verwendung von ohnehin abgetretenen außerbetrieblichen Vermögenswerten wie einer Lebensversicherung. Erfolgte Tilgungen haben somit die besondere Kraft des Faktischen. Schlussendlich stellt sich in diesem Fall wirklich noch die Frage, ob diese Tilgung nach Plan und Ansage erfolgt oder ob sie der Not und dem Zufall geschuldet ist?
Tipps für die Antragstellung des Corona Kredites
Für den Antrag eines Corona Kredites sollte die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis 2019 oder des Durchschnitts der letzten drei Jahre berechnet werden. Gibt es besondere Faktoren, die sich in 2020 und den Folgejahren mit einiger Sicherheit erreichen lassen? Sind die Maßnahmen bereits begonnen oder umgesetzt? Sind diese realistisch kurzfristig erreichbar? Dann können diese dokumentiert, bewertet und beim zukünftigen Cash-Flow berücksichtigt werden.
Der Planungshorizont für eine Planungsrechnung und Kapitaldienstberechnung ist wichtig. Zumindest das aktuelle angefangene und das vollständige folgende Geschäftsjahr sollten beinhaltet sein. Die Kreditsachbearbeiter haben den Zeitraum nach der tilgungsfreien Zeit im Blick. Für eine bessere Argumentation sollte die Planung aktuell mindestens bis 2022, besser bis 2023 reichen. Sie sollte sich auf die dann bestehenden Tilgungen und Zinsen beziehen.
Kreditsachbearbeiter prüfen die zukünftige und nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit. Die Auslastung der Kapitaldienstgrenze von über 90% ist kritisch. Auf der anderen Seite sind sind Unternehmen nachhaltig kapitaldienstfähig, wenn sie deutlich weniger für Zins und Tilgung ausschöpfen müssen.
Tipps für die unternehmerische Praxis
Die unternehmerischen Aktivitäten auf den Cash-Flow und die Kapitaldienstgrenze abstimmen.
Dies erfolgt einerseits bei der Planung jedes neuen Geschäftsjahres. Andererseits ist es im laufenden Geschäftsjahr notwendig, die Entwicklungen des Cash-Flows und der Kapitaldienstgrenze laufend zu verfolgen. Spätestens in den letzten vier bis sechs Monaten eines Geschäftsjahres ist es wichtig, gezielte Anpassungsmaßnahmen durchzuführen. Denn unbedachte Investitionen aus dem Eigenkapital könnten falschen Weichenstellungen verursachen. Dies gilt ebenso für Entnahmen oder unterlassene Einlagen in der Personengesellschaft. Terminlich schlecht abgestimmte darlehensfinanzierte Investitionen sind ungünstig. Solche Unachtsamkeiten können unter anderem dazu führen, dass ein Unternehmen mehrere Jahre eingeschränkt arbeiten muss. Denn Kapitaldienstfähigkeit und Cash-Flow bleiben eine wichtige Voraussetzung, nicht nur für Corona Kredite.
Bei der Berechnung des Cash-Flows sollten keine Ersatzinvestitionen berücksichtigt werden.
Kreditinstitute bewerten dies in manchen Fällen als Substanzverzehr. Somit wollen sie zusätzlich eine pauschale Investitionsquote berücksichtigen. Jedoch wirkt sich diese ungünstig auf die Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit aus. Hier lohnt es sich, in die Diskussion zu gehen. Es ist nicht notwendig, für größere zukünftige Investitionen Cash-Rücklagen zu bilden. Denn die zukünftigen Investitionen können wie die aktuellen über Darlehen finanziert werden. Die Tilgung wird in diesem Fall wieder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechen.
Unvereinbart mit Leistungsraten in Rückstand zu kommen ist schädlich.
Hier ist es besser, neue kurzfristige Mittel für die Finanzierung von Betriebsmitteln aufzunehmen. Stets gut informiert und vorbereitet in ein Bankgespräch gehen, das empfehlen wir als Unternehmensberater. Der Kreditsachbearbeiter möchte insbesondere erkennen, dass ein Unternehmer dessen Sichtweise nachvollziehen kann. Dadurch gewinnt er den Eindruck von Sicherheit und Berechenbarkeit. Zusammengefasst ist nichts in einem Finanzierungsgespräch ärgerlicher als eine mangelhafte Kenntnis der Sachlage.
Maßnahmen zur kurzfristigen Verbesserung von Cash-Flow und Kapitaldienstfähigkeit als Voraussetzung für Corona Kredite
- Kosten maximal reduzieren.
- Alle Möglichkeiten der Stundung nutzen, die aktuell geschaffen wurden.
- Bestände innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten mit Umsicht und in Kenntnis der Ergebniswirkung bewerten, beispielsweise Abschriften umsichtig buchen und ausweisen.
- Gestaltung der Bezüge der Geschäftsführer überdenken, zumindest befristet ein Signal geben.
- Privatentnahmen reduzieren oder notfalls angemessene Einlagen tätigen.
- Investitionen aus Eigenmitteln reduzieren oder aufschieben.
- Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufschieben oder nach HGB aktivieren.
- Aktivierung von Kosten überdenken (Reparaturen oder Inbetriebnahme von Maschinen).
- Verrechnungssätze bei Betriebsaufspaltung an die aktuellen Anforderungen anpassen.
- Nennenswerte Aufträge oder Projekte separat finanzieren und Anzahlungstermine der Kunden mit dem eigenen Mittelbedarf abstimmen.
- Konsignationslager mit Lieferanten verhandeln.