Neustart nach Verbraucherinsolvenz

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Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz
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Neustart nach Verbraucherinsolvenz – BGH prüft Speicherdauer der Auskunfteien

Die Verbraucherinsolvenz soll ermöglichen, dass Menschen ihre wirtschaftlich unlösbare Lage neu ordnen können. Wenn die Schuldner den vorgegebene Ablauf einhalten, so sollen diese Personen noch einmal von vorne anfangen dürfen. Dies wird mit der Restschuldbefreiung dokumentiert, die am Ende einer Wohlverhaltensphase von mindestes 3 Jahren erteilt werden kann. Mit dem pfändbaren Vermögen werden die Schulden getilgt. Wann wird die Schuld jedoch tatsächlich gelöscht? Dies liegt dem BGH zur Prüfung vor.

Was bedeutet Bonität für den Neustart nach Verbraucherinsolvenz?

Wenn Menschen wieder ein vollwertiges Mitglied unserer Gesellschaft sein können, müssen sie ohne Einschränkungen am wirtschaftlichen Leben teilhaben dürfen. Dies bedeutet, dass sie eine Wohnung mieten, ein Bankkonto eröffnen oder einen PKW finanzieren können. Auskunfteien wie die Schufa oder die Creditreform geben für diese Geschäften eine Bonitätsauskunft. Ein negativer Eintrag versperrt den Neustart nach der Verbraucherinsolvenz. Die Restschuldbefreiung ist so ein negativer Eintrag.

Bonität nach der amtlichen Bekanntmachung

Das Insolvenzgericht prüft eingehend, ob es einer Person eine Restschuldbefreiung gewähren kann oder ob Gründe vorliegen, diese zu verwehren. Wenn das Gericht eine Restschuldbefreiung erteilt, erfolgt eine amtliche Eintragung in das öffentliche Schuldnerverzeichnis. Einsehbar sind Eintragungen unter Insolvenzbekanntmachungen. Ein Ziel ist, die Allgemeinheit vor Personen zu schützen, die nicht kreditwürdig sind. Ein weiteres Ziel des Gesetzgerbers ist jedoch, einen wirklichen Neustart nach der Verbraucherinsolvenz zu ermöglichen. Der amtliche Eintrag erlischt nach 6 Monaten. Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform speichern diese Eintragungen jedoch 3 Jahre.

Kreditwürdigkeit von vielen Menschen betroffen

Zum Ende des dritten Quartals 2022 waren bei der Schufa rund 300.000 Menschen mit dem Eintrag einer Restschuldbefreiung geführt. Wenn man die amtliche Eintragungsdauer von 6 Monaten anwenden würde, wären dies nur noch rund 40.000 Personen. Mit anderen Worten: rund 260.000 Menschen sind mit der Praxis und verlängerten Speicherdauer der Auskunfteien konfrontiert.

Wann ist eine Person wieder kreditwürdig?

Auskunfteien argumentieren, dass die Betroffenen ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall darstellen. So gibt es Auswertungen, die belegen, dass Menschen mit einer Restschuldbefreiung 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung häufig erneut in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Die Sichtweise der Betroffenen ist dagegen, dass ein wirklicher Neustart nach der Restschuldbefreiung nur möglich ist, wenn sie ohne Einschränkungen am Wirtschaftsleben teilhaben könnten.

Auch der EuGH befasst sich mit einem ähnlichen Fall. Vielleicht nimmt der Gesetzgeber die Aufgabe an, einheitlich und verbindlich zu regeln, wie lange Eintragungen gespeichert werden dürfen.

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